3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei wies es den Beschwerdeführer darauf hin, dass die Beschwerde von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung hat. Zudem gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Sumiswald hält in ihrer Eingabe vom 11. Juni 2020 an der angefochtenen Verfügung fest und verzichtet auf eine ausführliche Stellungnahme. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz, erachtet die angefochtene Verfügung in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2020 als korrekt.