Total Fr. '1'413.30 • Angezeigter Total Fr. 10'038.20 Fr. 11'451.50 Adressat dieser Verfügung ist der Beschwerdeführer, der im Rubrum der Verfügung als Angezeigter bezeichnet wird. Der Beschwerdegegner wird im Rubrum der Verfügung als Anzeigender bezeichnet. 2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 20. Mai 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Rechtsbegehren: