Hierfür kann auch das Baugesuch unter Pkt. 4.1 ergänzt werden. Die diffusen Geruchsquellen östlich des Stalls (Freilauf, Miststock) sind gegenüber dem Nachbargrundstück H.________strasse 41, bis am 31. Juli 2020 mit Abschrankungen abzuschirmen. Diese Abschrankungen müssen eine Höhe von mindestens 3.5 m aufweisen. Anstelle von festen Bauten können auch winddichte Netze (mindestens 80% winddicht) verwendet werden. Bei den baulichen Massnahmen handelt es sich um ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben. Das Bauvorhaben kann auch in das oben erwähnte Baugesuch (Pkt. 4.1) integriert werden.