41b und 43a sind zu reduzieren. Es ist anzustreben, dass der Auslauf der Ziegen ebenfalls auf die Ostseite des Stallgebäudes verlegt wird. Sollte dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, muss der Boden des Auslaufs so ausgestaltet sein, dass er jederzeit einfach gereinigt werden kann. Vor jeder Benutzung der Zufahrt mit Landwirtschaftsmaschinen ist der Freilauf zu reinigen, so dass die gleichzeitige Benutzung des Areals als Freilauf und Zufahrt keine negativen Auswirkungen auf die Geruchsemissionen haben kann.