4.1. Das Nachträgliche Baugesuch (Nr. 2016-0055) „Entwässerung Vorplatzes mit Einbau einer Entwässerungsrinne, Aufsetzen eines Entlüftungskanals" muss bis am 31. Juli 2020 gemäss Art. 10 ff Baubewilligungsdekret ergänzt werden d.h.: • für den Einbau der Entwässerungsrinne auf der Parzelle Nr. A.________ ist die Zustimmung des Grundeigentümers nachzureichen. 1 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 1/9 BVD 120/2020/19