3. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Adelboden vom 5. Mai 2020 wird bestätigt. 4. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Adelboden vom 5. Mai 2020 wird hinsichtlich der Entfernung der widerrechtlichen Ablagerungen neu auf den 30. November 2020 angesetzt. 5. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'200.– auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.