Aufgrund der Luftbilder in den Vorakten25 sowie aufgrund der vom AGR mit Eingabe vom 12. Juni 2020 eingereichten Luftbilder lässt sich feststellen, dass auf der Parzelle Adelboden- Grundbuchblatt Nr. E.________ nach 1990 noch wesentliche Änderungen vorgenommen wurden. Während auf dem Luftbild von 199226 noch keine Abstell- und Umschlagsfläche sowie Mulden oder Container hinter dem Gebäude ersichtlich ist, zeigen die anschliessenden Luftbilder jedoch eine deutliche Veränderung, indem die Abstell- und Umschlagsfläche auf der Parzelle Adelboden-Grundbuchblatt Nr. E.___