6/11 BVD 120/2020/18 Zweck (Materialablagerung gewerblicher Art) doch keinen Standort ausserhalb der Bauzonen. Weitere Ausnahmebestimmungen nach Art. 24 ff. RPG gelangen ebenfalls nicht zur Anwendung. Die Ablagerung von diversen Materialien auf der Parzelle Adelboden-Grundbuchblatt Nr. E.________ ist daher materiell rechtswidrig.