1 des Dispositivs auf Ablagerungen, welche im Weiteren aufgezählt werden. Auch aus dem Untertitel der Wiederherstellung "Illegale Ablagerungen H.________strasse 118a, Parzelle E.________" lässt sich keine weiteren Wiederherstellungsmassnahmen ableiten. Die Erwägungen geben ebenfalls keine gegenteiligen Anhaltspunkte. Es obliegt der Gemeinde, in einem weiteren Verfahren den Sachverhalt abzuklären und allenfalls ein weiteres Wiederherstellungsverfahren zu eröffnen. 4. Ablagerung, Besitzstandsgarantie