Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2020 aus, sie habe der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. Februar 2020 das rechtliche Gehör gewährt. Diese habe mit Schreiben vom 11. März 2020 ihr rechtliches Gehör wahrgenommen, jedoch sei das Schreiben fälschlicherweise nicht dem Bauinspektorat, sondern der Projektgruppe "Gewerbeland Adelboden" zugestellt worden. Am 8. Mai 2020 (recte 5. Mai 2020) habe sie der Beschwerdeführerin eine korrigierte Wiederherstellungsverfügung ausgestellt und darin mitgeteilt, an der Wiederherstellungsverfügung vom 23. April 2020 werde festgehalten.