Dabei sei an der Wiederherstellungsverfügung vom 23. April 2020 festgehalten worden. Weiter hält die Gemeinde Adelboden fest, die Parzelle befinde sich in der Landwirtschaftszone und die Nutzung sei nur landwirtschaftlich, jedoch nicht gewerblich möglich. Der Neubau eines Einstellraums für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und Geräte sei gemäss Baubewilligung vom 7. November 1985 unter der Bedingung erfolgt, die Baute dürfe nicht zweckentfremdet werden. Insbesondere dürfe sie nicht zu gewerblichen Zwecken ausgebaut oder genutzt werden. Für den Lagerplatz um den Einstellraum liege keine Baubewilligung vor.