In ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2020 beantragt die Gemeinde Adelboden sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Sie führt insbesondere aus, mit Schreiben vom 11. März 2020 habe die Beschwerdeführerin ihr rechtliches Gehör wahrgenommen, jedoch sei dieses Schreiben fälschlicherweise intern nicht dem Bauinspektorat zugestellt worden. Am 8. Mai 2020 (recte 5. Mai 2020) habe sie der Beschwerdeführerin eine korrigierte Wiederherstellung ausgestellt, in der sie auf das wahrgenommene rechtliche Gehör eingehe. Dabei sei an der Wiederherstellungsverfügung vom 23. April 2020 festgehalten worden.