rechtlichen Gehörs. Sie führt hierzu aus, auf ihr Schreiben vom 11. März 2020 sei nicht reagiert worden und sie habe keine Antwort erhalten. Stattdessen habe sie eine Wiederherstellungsverfügung bekommen. Diese sei ausser Kraft zu setzen resp. zurückzuziehen, bis sie eine Antwort auf ihr Schreiben bekomme und abgeklärt sei, ob das bestehende Gewerbe, welches schon über 60 Jahre auf der Parzelle stattfinde, akzeptiert werde. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.