Mit Wiederherstellungsverfügung vom 23. April 2020 forderte die Gemeinde Adelboden die Beschwerdeführerin auf, den rechtmässigen Zustand auf ihrer Parzelle bis spätestens 31. Juli 2020 herzustellen. Die widerrechtlichen Ablagerungen seien zu entfernen. Gleichzeitig wies sie auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs.