Mit Schreiben vom 12. Februar 2020 stellte die Gemeinde Adelboden gegenüber der Beschwerdeführerin diverse Ablagerungen auf ihrer Parzelle fest, welche in der Landwirtschaftszone nicht deponiert werden dürfen. Ebenfalls sei nur eine landwirtschaftliche und keine gewerbliche Nutzung der Parzelle möglich. Die Beschwerdeführerin wurde gebeten mitzuteilen, welcher Nutzung der Einstellraum heute diene.