1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Adelboden Gbbl. Nr. E.________, auf welcher ein Gebäude steht. Die Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone LWZ und somit ausserhalb der Bauzone. Der östliche Teil der Parzelle liegt sowohl im Landschaftsschutzgebiet II (Engstligen / Allenbach) als auch im Waldabstand.