b) Die Gemeinde Sigriswil hat der Beschwerdeführerin 2 Parteikosten im Betrag von Fr. 2'067.85 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. c) Die Beschwerdeführerin 1 hat der Beschwerdeführerin 2 Parteikosten im Betrag von Fr. 4'415.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Sigriswil, Gemeindeverwaltung, inklusive den Vorakten, eingeschrieben