1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Sigriswil vom 20. März 2020 wird aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Sigriswil zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin 1 werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 800.00 zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. a) Die Gemeinde Sigriswil hat der Beschwerdeführerin 1 Parteikosten im Betrag von Fr. 2'261.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.