Andererseits wird zu beurteilen sein, ob das von der Beschwerdeführerin 1 und den beiden weiteren Gesamteigentümern der angrenzenden Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. L.________ im Juni 2017 unterzeichnete Grenzbaurecht, welches sich auf die Erstellung der Pergola gemäss dem mit Entscheid vom 31. August 2017 bewilligten Plan9 bezieht, auch in Bezug auf die Projektänderung noch seine Gültigkeit hat. Da die ersuchten Änderungen weder Lage noch Dimension der eigentlichen Holzpergola betreffen, scheint dies nicht ausgeschlossen.