das Wiederherstellungsverfahren erst nach Einreichung dieser Projektänderung und mit Verfügung vom 5. Juli 2019 eröffnet wurde, ist von einem nachträglichen Projektänderungsgesuch im Rahmen dieses baupolizeilichen Verfahrens auszugehen. So hat die Gemeinde den angepassten Plan in der Verfügung vom 23. September 2019 selber als Projektänderung bezeichnet und der Beschwerdeführerin 1 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dieser Projektänderung eingeräumt. Spätestens mit dieser Verfügung hat die Gemeinde daher diese Projektänderung zum Gegenstand des Wiederherstellungsverfahrens gemacht.