Baugesuch einzureichen. Im Verlaufe des baupolizeilichen Verfahrens (mit Verfügung vom 23. September 2019) stellte die Gemeinde der Beschwerdeführerin 1 den geänderten Plan der Beschwerdeführerin 2 vom 9. April 2019 zu und gab dieser Gelegenheit, sich zu dieser Projektänderung zu äussern. In der angefochtenen Verfügung vom 20. März 2020 (E. B.4, S. 3) führte die Gemeinde schliesslich aus, die Beschwerdeführerin 2 habe, nachdem das Wiederherstellungsverfahren eingeleitet worden sei, kein nachträgliches Baugesuch eingereicht.