Diesem Plan lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin 1 – in Abweichung zu dem im Jahr 2017 bewilligten Vorhaben (vgl. Plan "Fassaden und Schnitte vom 1. Juni 2017, mit Bewilligungsstempel der Gemeinde vom 31. August 2017) und entsprechend der bereits vorgenommenen Bauausführung7 – das gegen Südwesten ausgerichtete Geländer in Glasausführung und bis über den Treppengang verlängert beantragt. Zudem wurde das Fenster in der Nordwestfassade der Pergola leicht verändert. Mit Verfügung vom 5. Juli 2019 gab die Gemeinde bekannt, dass gegen die Beschwerdeführerin 2 ein Verfahren auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands eröffnet werde und gab dieser Gelegenheit, ein nachträgliches