einzureichen. Die Beschwerdeführerin 2 reichte in der Folge am 29. April 2019 bei der Gemeinde einen angepassten Plan ein (Plan "Fassaden und Schnitte / Anpassungen Geländer vom 9. April 2019, Eingangsstempel Bauabteilung Sigriswil vom 30. April 2019). Diesem Plan lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin 1 – in Abweichung zu dem im Jahr 2017 bewilligten Vorhaben (vgl. Plan "Fassaden und Schnitte vom 1. Juni 2017, mit Bewilligungsstempel der Gemeinde vom 31. August 2017) und entsprechend der bereits vorgenommenen Bauausführung7 – das gegen Südwesten ausgerichtete Geländer in Glasausführung und bis über den Treppengang verlängert beantragt.