b) Mit Verfügung vom 5. April 2020 wies die Gemeinde die Beschwerdeführerin 2 u.a. darauf hin, dass diese den im Gesamtentscheid vom 31. August 2017 geforderten Ausführungsplan noch nicht eingereicht habe und man gewisse Abweichungen vom bewilligten Vorhaben festgestellt habe. Die Beschwerdeführerin 2 erhielt unter Ansetzung einer Frist Gelegenheit, die Baugesuchsunterlagen im Sinne einer Projektänderung anzupassen und bei der Gemeinde 7/13 BVD 120/2020/16