Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin 2 hat die Gemeinde damit der Beschwerdeführerin 1 zu Recht Gelegenheit gegeben, sich als Partei in diesem Verfahren zu konstituieren. Damit ist auch gesagt, dass die Beschwerdeführerin 1 im vorliegenden Beschwerdeverfahren im Bezug auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 aufgrund der Einreichung einer Beschwerdeantwort als Beschwerdegegnerin zu gelten hat und ihr nicht – wie dies die Beschwerdeführerin 2 behauptet – bloss die Stellung einer Beigeladenen zukommt. 3. Rechtliches Gehör