2 habe sodann faktisch den Rückbau einer Baute verlangt, für die sie selber durch Erteilung der schriftlichen Zustimmung zum Grenzbau nach Einsicht in sämtliche Planunterlagen und nach Miteinbezug in die Planung die Voraussetzung der Baubewilligung geliefert hatte. Es sei damit erstellt, dass es ihr im baupolizeilichen Verfahren zweifelsfrei und offensichtlich an einem schutzwürdigen Interesse fehle, womit sie von der Vorinstanz infolge Rechtmissbräuchlichkeit ihrer Eingabe auch nicht als Partei in diesem Verfahren hätte zugelassen werden dürfen.