Da umstritten ist, ob im Falle einer Ersatzvornahme mit der Formulierung in Ziffer 3 des Dispositivs auch die Beschwerdeführerin 1 kostenpflichtig wird, hat die Beschwerdeführerin 1 diesbezüglich ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung dieser Anordnung. Sie ist daher durch die angefochtene Verfügung ebenfalls beschwert und zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist ebenfalls einzutreten. 2. Parteistellung der Beschwerdeführerin 1 im vorinstanzlichen Verfahren