5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 19. Mai 2020 beantragt die Beschwerdeführerin 2, die angefochtene Wiederherstellungsverfügung sei einschliesslich der von der Beschwerdeführerin 1 gerügten Ziffer 3 gesamthaft aufzuheben und dem Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin 1 sei in diesem Sinne zu entsprechen, soweit darauf einzutreten sei. Soweit darüber hinausgehend, sei die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdeführerin 1 stellt mit Beschwerdeantwort vom 23. Mai 2020 den Antrag, die Beschwerde der