Die Beschwerdeführerin 1 beantragt mit Beschwerde vom 23. April 2020 Folgendes: "1. Die Ziffer 3 des Entscheids der Wiederherstellungsverfügung der Baupolizei- und Planungskommission der Einwohnergemeinde Sigriswil vom 20. März 2020 sei aufzuheben und die Kosten der Ersatzvornahme im Falle einer nicht oder nicht vorschriftsgemässen Ausführung der angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen innert angesetzter Frist seien ausschliesslich der Beschwerdegegnerin [hier: Beschwerdeführerin 2] aufzuerlegen. 2. Eventualiter: Die Ziffer 3 des Entscheids der Wiederherstellungsverfügung der Baupolizei- und