Der Projektänderung sei der Bauabschlag zu erteilen, soweit darauf überhaupt eingetreten werden könne. Die Beschwerdeführerin 2 beantragte mit Schreiben vom 25. November 2019 die Durchführung einer gemeinsamen Besprechung unter Leitung der Baupolizeibehörde. Diesen Antrag wies die Gemeinde mit Verfügung vom 29. November 2019 ab. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2019 äusserte sich die Beschwerdeführerin 2 in der Sache. Die Parteien erhielten danach nochmals Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen, wovon die Beschwerdeführerin 1 mit Eingabe vom 24. Februar 2020 und die Beschwerdeführerin 2 mit Eingabe vom 25. Februar 2020 Gebrauch machte.