Im baupolizeilichen Verfahren stellte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 23. September 2019 den von der Beschwerdeführerin 2 am 30. April 2019 eingereichten Plan (und weitere Eingaben) zu und gab der Beschwerdeführerin 1 Gelegenheit, sich zu dieser Projektänderung zu äussern. Gleichzeitig erhielten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Eingabe vom 22. November 2019 beantragte die Beschwerdeführerin 1, der rechtmässige Zustand sei vollständig wiederherzustellen, d.h. die rechtswidrig errichtete Überdachung sei zu entfernen. Der Projektänderung sei der Bauabschlag zu erteilen, soweit darauf überhaupt eingetreten werden könne.