Die Beschwerdeführerin 1 erhielt als nachbarliche Anzeigerin Gelegenheit, sich als Partei im Verfahren zu konstituieren. Mit Eingabe vom 24. Juli 2019 gab die Beschwerdeführerin 1 bekannt, dass sie sich im baupolizeilichen Verfahren als Partei konstituiere. Gleichzeitig beantragte sie die Sistierung des Wiedererwägungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des baupolizeilichen Verfahrens. Mit Verfügung vom 23. September 2019 sistierte die Gemeinde das Wiedererwägungsverfahren antraggemäss.