Weiter ist unklar, was für eine Lärmreduktion das Abdrehen die Ausblasrichtung der Dachventilatoren um 90° überhaupt bewirkt, was für Kosten damit verbunden sind und ob diese Massnahme bei gleichzeitiger Betriebsbeschränkung sachgerecht ist. So wäre die Massnahme, wonach die Dachventilatoren abzudrehen sind, wegen der nächtlichen Betriebsbeschränkung der Lüftungsanlage vorwiegend während dem Tag wirksam. Während dem Tag ist der Umgebungslärm aber regelmässig höher und es gilt ein Planungswert 55 dB(A), der beim neuen Immissionsort auf dem Nachbargrundstück Nr. x.________ deutlich eingehalten ist.