erwähnt zusammen mit den Terrassenhäuser C.________strasse x.________ im Jahr 1996 bewilligt. Das neue Mehrfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück Nr. x.________ liegt in der Wohnzone W1 mit der Empfindlichkeitsstufe (ES) II. Nach Angang 6 Ziff. 2 der LSV sind auf die strittige Lüftungsanlage die Belastungsgrenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm anwendbar. Grundsätzlich gelten somit für das Mehrfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück während der Nacht (19 bis 7 Uhr) ein Planungswert von 45 dB(A) und ein Immissionsgrenzwert von 50 dB(A). Für den Tag (7 bis 19 Uhr) gelten hingegen ein Planungswert von 55 dB(A) und ein Immissionswert von 60 dB(A).