Zu berücksichtigen ist dabei, dass diesen Interessen (Rechtssicherheit bzw. Vertrauensschutz) nicht dasselbe Gewicht zukommt wie beim vollständigen Widerruf einer Verfügung. Denn mit einer zusätzlichen Massnahme zur vorsorglichen Lärmbegrenzung fällt der Eingriff in die Rechtsposition des Betroffenen weniger stark aus als bei einem vollständigen Widerruf der Baubewilligung.15