b) Die Baupolizeiverfügung richtet sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Terrassenhäuser C.________strasse y - z.________. Die Beschwerdeführenden 1 bis 13 sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Terrassenhäuser C.________strasse x.________. Sie sind als Adressaten durch die angefochtene Verfügung betroffen und demzufolge zur Beschwerdeführung berechtigt. Ihre Beschwerde haben sie innert der Nachfrist form- und fristgerecht eingereicht. Auf die Beschwerde ist daher einzutreten. 2. Adressaten der Baupolizeiverfügung