Gleichzeitig drohte die Gemeinde für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme an. Die Kosten des Baupolizeiverfahrens von Fr. 680.00 auferlegte die Gemeinde den Grundeigentümern bzw. der Verwaltung der betroffenen Überbauung. Die Baupolizeiverfügung stellte die Gemeinde der A.________ AG, die die Terrassenhäuser der C.________strasse y - z.________ verwaltet, sowie den Anzeigenden zu.