2. Die Gemeinde ordnete in der Folge mit Verfügung vom 25. März 2020 Folgendes an: "1. Die folgenden Massnahmen sind gestützt auf den Fachbericht Immissionsschutz vom 20. November 2019 umzusetzen: - Der Betrieb der Lüftungsanlagen für die Nasszellen und für die Küche ist mit einer Zeitschaltuhr von 6 bis 22 Uhr zu beschränken. - Die Ausblasrichtung der beiden Dachventilatoren ist um 90° zu drehen, so dass diese vom relevanten Immissionsort abgewiesen sind. 2. Sie werden aufgefordert, die vorgenannten Massnahmen bis spätestens 2 Monate nach Rechtskraft dieser Verfügung ordnungsgemäss umzusetzen.