Die Gemeinde holte bei der Abteilung Immissionsschutz des Amtes für Umwelt und Energie (AUE) einen Fachbericht zur Lärmsituation ein. Das AUE führte eine Lärmmessung durch und stellte fest, dass am relevanten Immissionsort der Anzeigenden mit einer zeitlichen Betriebseinschränkung der jahresdurchschnittliche Planungswert von 45 dB(A) in der Nacht eingehalten sei. Im Sinne der Vorsorge erachtete es folgende Lärmschutzmassnahmen als betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar: 1/9 BVD 120/2020/15