2. Die Frist gemäss Ziffer 2 der Verfügung der Gemeinde Beatenberg vom 12. März 2020 wird neu angesetzt auf den 30. Oktober 2020. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Beatenberg vom 12. März 2020 bestätigt. 3. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von Fr. 800.– zur Bezahlung auferlegt. Dem von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten werden Fr. 800.– zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung