Die Gemeinde hat kein Auswahlermessen, welche Küche zurückgebaut werden soll. Auf die Beschwerde kann insoweit nicht eingetreten werden. h) Da die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes noch nicht erfolgt ist, besteht kein Anlass, die Bankgarantie zugunsten des AGR, welche eine Ersatzvornahme finanziell absichert, aufzuheben. Die Beschwerde ist insoweit abzuweisen. i) Die Nachfrist vom 15. Mai 2020 für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist inzwischen abgelaufen. Eine Nachfrist bis am 30. Oktober 2020 erscheint angemessen. 3. Kosten