e) Der Beschwerdeführer beantragt eine Aufhebung der "Wohnnutzung" des altrechtlichen Wohnhauses I.________weg 615 und die Übertragung der Wohnnutzung auf das Betriebsleiterwohnhaus Nr. 605A sowie die Feststellung, dass die Bestandesgarantie auf die streitbetroffene Küche übertragen wurde. Zudem beantragt er Anmerkungen bzw. Aufhebung von entsprechenden Anmerkungen im Grundbuch. Dem stimmt der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte als Grundeigentümer zu. Ob bei einer bereits aufgegebenen Wohnnutzung in einem baufälligen Gebäude eine zonenkonforme Nutzung besteht, die übertragen werden könnte, erscheint zweifelhaft (vgl. Art. 16b Abs. 1 RPG). Wie es sich damit verhält, braucht aber