_) seien im Fachbericht des LANAT vom 13. Juni 2016 vergessen worden. Er hätte im Jahr 2012 auf die beiden Wohnungen verzichten oder diese umbauen können, wenn ihm bewusst gewesen wäre, dass sie auch zum landwirtschaftlichen Gewerbe gehörten. Der fehlende Einbezug dieser Wohnungen dürfe ihm nicht zum Nachteil gereichen. Er sei bereit, auf die zwei altrechtlichen Küchen zu verzichten und die Wohnnutzung auf das Wohnhaus auf Parzelle Nr. H.________ zu übertragen. Im