b) Im Vollstreckungsstadium kann die zugrunde liegende Sachverfügung unter Vorbehalt der Nichtigkeit nicht mehr in Frage gestellt werden. Materiellrechtliche Rügen, die sich gegen die rechtskräftige Anordnung in der Sache richten, können nicht mehr vorgebracht werden.10 Nichtigkeit wird indessen nur bei einem besonders schweren Mangel der Verfügung angenommen, was insbesondere bei Verfahrensfehlern wie Unzuständigkeit der verfügenden Behörde der Fall ist. Inhaltliche Mängel haben nur in seltenen Ausnahmefällen die Nichtigkeit einer Verfügung zur Folge.11 Bei wesentlich veränderten Verhältnissen ist gegebenenfalls eine Wiedererwägung bzw. Wiederaufnahme möglich.12