a) In der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung hat die Gemeinde den Rückbau der Küche bis am 15. Mai 2020 angeordnet. Entgegen der Bezeichnung "Wiederherstellungsverfügung" handelt es sich nicht um eine neue Sachverfügung im Sinne von Art. 46 BauG. Der Einbau der Küche und die dadurch entstandene Wohnung wurden von Anfang an nur für die Dauer von maximal drei Jahren bis am 30. November 2019 bewilligt. Dass die Küche auf diesen Zeitpunkt hin zurückgebaut werden muss, wurde bereits mit der Baubewilligung vom 22. Februar 2017 und der Verfügung des AGR zur Zonenkonformität vom 13. Februar 2017 angeordnet.