Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 30. April 2020, die Beschwerde sei abzuweisen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) schliesst mit Stellungnahme vom 5. Mai 2020 ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde. Der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte beantragt mit Stellungnahme vom 10. Juni 2020, die Beschwerde sei gutzuheissen. 8. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen