7. Der Grundbuchverwalter des Grundbuchamtes Interlaken sei behördlich anzuweisen, das Zweckentfremdungsverbot Altenteilwohnung nach Art. 29 BauG auf der Liegenschaft Betatenberg Gbbl. Nr. H.________ zu löschen.» 7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es beteiligte den Vater des Beschwerdeführers als Grundeigentümer der Parzelle Nr. H.________ von Amtes wegen am Verfahren.