4. Der Grundbuchverwalter des Grundbuchamtes Interlaken sei behördlich anzuweisen, betreffend das Gebäude Nr. 615 auf der Parzelle Beatenberg Gbbl. Nr. K.________ die Aufhebung der Wohnnutzung im Grundbuch anzumerken. 5. Die Bankgarantie zu Gunsten des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Betrag von Fr. 10'000.-- sei aufzuheben. 6. Das Zweckentfremdungsverbot Altenteilwohnung nach Art. 29 BauG auf der Parzelle Beatenberg Gbbl. Nr. H.________ sei aufzuheben.