4. Am 12. Februar 2019 wies die Gemeinde den Beschwerdeführer erstmals auf den baldigen Ablauf der Baubewilligung für die Wohneinheit im Erdgeschoss seines Wohnhauses hin und bat ihn um Informationen über den Stand der Dinge.6 In der Folge ersuchten die Familien C.________ um Bewilligung einer Wohnung für ihren Angestellten. Das AGR holte einen Fachbericht des LANAT zur Zonenkonformität ein, welches den betrieblichen Bedarf für eine dritte Wohnung verneinte. Das AGR hielt fest, dass für den Betrieb des Beschwerdeführers nach wie vor nur eine Wohnung für die Betriebsleiterfamilie, eine Altenteilwohnung sowie das Praktikantenzimmer zonenkonform seien.