3. Mit Verfügung (Entscheid) vom 13. Februar 2017 bestätigte das AGR die Zonenkonformität des Bauvorhabens. Als Bedingungen und Auflagen verfügte es: ‒ «Die Anerkennung der Zonenkonformität ist bis am 30. November 2019 befristet. Spätestens bis zu diesem Datum muss die Küche zurückgebaut sein. ‒ Es wird festgestellt, dass zugunsten des AGR eine Bankgarantie über CHF 10'000.-- (…) errichtet worden ist. Die Garantie ist gültig bis am 31. März 2021. Sie dient dem Rückbau der Küche, falls die Bauherrschaft der vorgenannten Nebenbestimmung nicht Folge leisten sollte.»